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  Stellungnahme der GfV zur derzeitigen Diskussion um die Impfstoffe gegen Influenza-A H1N1
22 Oktober 2009

Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie (GfV) zur derzeitigen Diskussion um die Impfstoffe gegen Influenza-A H1N1 (Erreger der so genannten Schweinegrippe)


Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Virologen hält die aktuelle Diskussion in der deutschen Presse um die derzeit in Europa zugelassenen drei Impfstoffe Focetria, Pandemrix und Celvapan gegen Influenza-A H1N1 (Erreger der so genannten Schweinegrippe) für wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und bedauert, dass es hierdurch zu einer unnötigen und unbegründeten Verunsicherung in der Bevölkerung kommt.

Zwei dieser in Europa nach Prüfung zugelassenen Impfstoffe enthalten neben dem Virusantigen (Spalt- oder Untereinheitenimpfstoffe) noch ähnliche, aber nicht identische Immunverstärker (Adjuvantien) AS03 bzw. MF59C.1, wohingegen der dritte Impfstoff die gesamten inaktivierten Influenzaviruspartikel enthält (Ganzvirusimpfstoff) ohne zusätzliches Adjuvans. Ein Spaltimpfstoff ohne Adjuvans ist derzeit in Europa nicht zugelassen.
Vergleichende Aussagen zu angeblich besserer Qualität des einen oder anderen Impfstoffes sind nicht auf entsprechende Daten gestützt und daher wissenschaftlich nicht haltbar. Alle drei Impfstoffzubereitungen wurden im Rahmen der Europäischen Zulassung vorschriftsmäßig auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft. Der Ganzvirusimpfstoff ist bislang bei weniger Personen und Altersgruppen eingesetzt worden.
Prinzipiell werden verschiedene Adjuvantien seit langem in Impfstoffen angewendet. Das in einem der beiden Spaltimpfstoffe verwendete Adjuvans MF59C.1 war in gleicher Form bereits in einem früheren „Grippeimpfstoff“ Fluad gegen saisonale Influenzaviren enthalten. Von diesem Impfstoff sind mehr als 44 Millionen Dosen beim Menschen verabreicht worden, ohne dass besondere Nebenwirkungen auftraten. Das Adjuvans AS03 ist in klinischen Studien bei mehr als 40000 Probanden eingesetzt worden, ohne dass auffällige Nebenwirkungen auftraten. Etwas höhere Raten an vorübergehenden Nebenwirkungen sind bei adjuvanshaltigen Impfstoffen (wie z.B. auch bei Tetanusimpfstoffen) generell denkbar, auch als Ausdruck einer guten Immunogenität.
Hinsichtlich der Impfziele sowie der zu impfenden Personengruppen wurden am 12. Oktober die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) publiziert (www.rki.de). Diesen Empfehlungen, in denen auch Begründungen nicht fehlen, ist aus Sicht der GfV derzeit nichts hinzuzufügen.

Die GfV fordert alle Wissenschaftler und Fachleute und die Medien dringend zu einer sachlichen Diskussion neuer Aspekte auf. Diese Diskussion kann nur auf der Grundlage von Daten erfolgen und darf nicht auf Meinungen oder gar Unterstellungen gründen.

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  Stellungnahme zum Fragenkatalog der Landtagsfraktion der Grünen in NRW
Fragenkatalog der Landtagsfraktion der Grünen in NRW Antworten der Gesellschaft für Virologie (GfV) und der Deutschen Vereinigung für Viruserkrankungen (DVV)

Dei Stellungnahme als pdf

1.)
Wie bewerten Sie die Aussage, die Empfehlung der STIKO zur HPV-Impfung sei zu schnell und ohne ausreichende Datengrundlage erfolgt?

Hierzu kann die STIKO besser Auskunft geben, weil nur die STIKO weiß welche Daten vorlagen. Des Weiteren verweisen wir auf den Abschnitt "Qualifizierter Umgang mit fehlenden Daten".

2.)
Wie beurteilen Sie die Aufforderung von 13 WissenschaftlerInnen an die STIKO, ihre Empfehlung zur Einführung der Impfung dringend zu überprüfen?

Eine ständige Überprüfung von Impfempfehlungen ist immer sinnvoll. Dies wird für alle Impfungen laufend von der STIKO gemacht und ist eine Aufgabe der STIKO. In dem Dokument der 13 Wissenschaftler wurden keine neuen Daten genannt, die der STIKO bei der Entscheidung nicht vorgelegen hätten. Die WissenschaftlerInnen forderten in dem Dokument selbst gar nicht die Impfung auszusetzen. Daher können wir keinen gravierenden Widerspruch zwischen der STIKO und den 13 WissenschaftlerInnen erkennen.
Die "gefühlten" Differenzen zwischen der STIKO Empfehlung und dem Dokument der 13 Wissenschaftler entsteht vorwiegend durch die Tatsache, dass nur einige Aspekte der Impfung in dem Dokument analysiert wurden, wohingegen die STIKO auch andere Aspekte (z.B. ethische Aspekte) mit berücksichtigen musste, die im Dokument gar nicht angesprochen wurde. So muss die STIKO die Frage auch mit ein beziehen, was passieren würde, wenn die Impfung erfolgreich wäre, man aber mit der Empfehlung noch ein paar Jahre warten würde, bis noch mehr Daten vorliegen würden. Diese Frage haben die 13 WissenschaftlerInnen im Dokument gar nicht angesprochen. In diesem Fall müsste man davon ausgehen, dass (trotz Vorsorgeprogramm) zahlreiche Krebsvorstufen, Krebserkrankungen und Komplikationen bei Eingriffen zur Beseitigung der Krebsvorstufen oder Krebserkrankungen resultieren würden. Diese Problematik kann bei einer Entscheidung für oder gegen eine Impfempfehlung nicht unberücksichtig bleiben.
Hier sei nochmals auf unsere Anmerkungen zum "qualifizierte Umgang mit fehlenden Ergebnissen" (s.u) verwiesen.


3.)
Wie beurteilen Sie die Wirksamkeit der Impfung?

Studien haben gezeigt, dass in einer "Per-protocol Analayse" die Impfung über die untersuchten Zeiträume (4-6 Jahre) eine sehr hohe Schutzrate (>95%) vor Infektion mit einem HPV Typ, der im Impfstoff enthalten ist erreicht.
Die Impfung schützt nur vor "Neuinfektion", eine bereits etablierte Infektion wird nicht beeinflusst. Dies ist nichts Neues und bei allen anderen Impfungen auch so. Trotzdem tut man sich bei HPV schwer mit dieser trivialen Aussage. Dies liegt daran, dass eine bereits etablierte Infektion nicht sofort zum Krebs führt, sondern erst mit einer Latenz von Jahren bis Jahrzehnten. Deswegen wird die Impfung für Mädchen vor dem ersten Geschlechtsverkehr besondern empfohlen.
Die Impfung schützt bis auf eine geringe Kreuzreaktivität (mit Typ 31 bzw. Typ 31 und Typ 45) nur gegen die Typen 16 und 18. Infektionen, Krebsvorstufen und Krebserkrankungen mit anderen HPV Typen sind trotzdem möglich.
Deswegen ist es möglich, dass eine Frau trotz Impfung an Krebs erkrankt 1.) wenn sie vor der Impfung schon infiziert war und 2.) wenn sie sich mit einem HPV-Typ infiziert ist, der nicht im Impfstoff enthalten ist.
Hochrechnungen zu Folge gilt es als wahrscheinlich, dass sich bei Frauen, die bei Abschluss des Impfzyklus noch keine HPV Infektion haben, ca. 70% aller Krebsvorstufen und Krebserkrankungen verhindern lassen würden. Aktuell zeigt noch keine Studie diese Daten, weil die Studien noch nicht lange genug laufen.


4.)
Wie beurteilen Sie die Kosten der Impfung in Deutschland im Zusammenhang mit den bisherigen Erkenntnissen über die Wirksamkeit?

Hierzu möchten wir nicht Stellung nehmen, da sich die Frage auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie bewegt und nicht auf dem Gebiet der Virologie. Des Weiteren verweisen wir auf den Abschnitt "Qualifizierter Umgang mit fehlenden Daten".

5.)
Gibt es nach Ihrer Erkenntnis eine Hersteller unabhängige Begleitforschung nach möglichen Nebenwirkungen der HPV Impfung?

Wie bei allen Impfungen gibt es die Meldepflicht von Impfstoffnebenwirkungen im IfSG. Für eine andere Hersteller unabhängige Begleitforschung zu Nebenwirkungen müsste es Gelder geben, hierfür sind aber bisher keine Gelder ausgewiesen. Wenn dies gewünscht wird, sollten von der Politik Gelder zur Verfügung gestellt werden. Die DFG fördert solche Forschungsvorhaben nicht.
Wer unabhängige Forschung will, muss sie unabhängig bezahlen.


6.)
Welche Anforderungen sind an eine Begleitforschung zu stellen? Welche Aufgabe kommt hier der Politik zu?

Neben der reinen Meldung nach IfSG wäre es wichtig, in Fall-Kontroll-Studien zu ermitteln ob die Impfung vermutlich kausal für die vermutete Nebenwirkung war, oder ob es sich nur um eine reine zeitliche Koinzidenz handelt. Es ist Aufgabe der Politik diese Forschung an ein unabhängiges staatliches Institut zu vergeben (z.B. PEI/RKI) und diese Forschung entsprechend zu finanzieren. Da diese Forschung im Interesse der Impfstoffhersteller ist, wäre es denkbar, die Hersteller verpflichtend an den Kosten zu beteiligen, die in einem Fond unabhängig von den Herstellern verwaltet werden.

7.)
Wie bewerten Sie die Tatsache, dass zahlreiche Kampagnen und Aktivitäten zur Aufklärung über die Impfung von der Pharma-unternehmen finanziell unterstützt werden, die den Impfstoff herstellen?

Es kann sich hierbei um eine "win-win" Situation handeln. Es ist im Interesse der Gesundheit von Mädchen und Frauen, dass über die Impfung aufgeklärt wird UND es ist gleichzeitig im Interesse der Pharmahersteller. Von Seiten der Pharmahersteller ist es daher eine logische Konsequenz, Aufklärungskampagnen zu unterstützen. Von anderer Seite (z.B. grünes Kreuz) ist es, bei begrenzten anderen Mitteln zur Finanzierung, ebenso folgerichtig die Gelder anzunehmen.
Allerdings fordern wir dringend, dass Aufklärungskampagnen ihre Finanzierung offen legen müssen. So ist dies in der Wissenschaft seit längerem Usus, dass ein Interessenskonflikt offenzulegen ist. Dies halten wir für notwendig, weil es sich ganz sicher nicht immer um "win-win" Situationen handelt. In anderen Bereichen z.B. im Journalismus ist es leider nicht so, dass direkte oder verdeckte Interessen der Pharmaindustrie offengelegt werden (siehe auch nächste Frage).


8.)
In den Medien wurde verschiedentlich der Vorwurf einer interessens-geleiteten Informationskampagne für die HPV-Impfung erhoben, die die Öffentlichkeit massiv beeinflusse. Wie beurteilen Sie die Darstellung? Können Sie Beispiele nennen, die diesen Vorwurf belegen?

Es ist sachlich richtig, dass die Pharmaindustrie sowohl in Fachmedien, wie auch in der Laienpresse PR betrieben hat. Dies wurde durch Zahlungen an Dritte (z.B. an das grüne Kreuz) in der Laienpresse oder durch Anzeigen in der Fachpresse finanziell unterstützt, ohne dass dies für den Konsumenten kenntlich war (siehe Antwort Frage 7.). Dies ist ein allgemeines Problem im Journalismus und betrifft nicht nur den Pharmasektor oder gar Impfungen.
Allerdings muss davor gewarnt werden daraus abzuleiten, dass durch den Einfluss der Pharmaindustrie automatisch ein Schaden für die Frauen und Mädchen entstehen würde. Dies sollte differenzierter betrachtet werden. Im Rahmen einer "win-win" Situation ist es nämlich durchaus möglich, dass die Interessen der Pharmaindustrie und die Interessen der Frauen und Mädchen in diesem speziellen Punkt deckungsgleich sein können.


9.)
Welche Anforderungen ergeben sich aus dem derzeitigen Kenntnisstand über die Wirksamkeit der Impfung, damit Eltern und Mädchen zu einer informierten Entscheidung kommen können?

Die Wirksamkeit der Impfung kann folgendermaßen umrissen werden
1.)
Die Impfung schützt vor Neuinfektion, sie hat auf eine bereits etablierte Infektion keinen Einfluss
2.)
Wenn geimpft wird bevor sich eine Infektion etabliert hat (z.B. vor dem ersten Geschlechtsverkehr), kann man nach Hochrechnungen davon ausgehen, dass die Impfung vor ca. 70% aller Krebsvorstufen schützt, und damit auch vor einer ähnlichen Anzahl von Krebserkrankungen. Die
tatsächliche endgültige Schutzrate kennen wir noch nicht. Sie kann höher liegen als 70% z.B. wenn es zu einer nennenswerten Kreuzprotektion gegen andere HPV Typen kommt. Es gibt Daten zu Typ 31 für den Vierfachimpfstoff bzw. Typ 31 und 45 für den Zweifachimpfstoff, die dies vermuten lassen. Die endgültige Schutzrate kann auch niedriger liegen als 70%, z.B. wenn es zum sog. Replacement kommt. Das bedeutet, dass Infektionen mit Typen, die nicht im Impfstoff enthalten sind, absolut häufiger werden. Hier gehen die wissenschaftlichen Meinungen auseinander, ob ein solches Replacement eher wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist.


10.)
Welche Aufgaben haben dabei
a.
Schulen
b.
GynäkologInnen
c.
Krankenkassen
d.
Politik?

Die Aufklärung über die Impfung ist eine originäre ärztliche Aufgabe. Dies betrifft nicht nur Gynäkologinnen sondern auch PädiaterInnen oder AllgemeinmedizinerInnen. Zudem ist es eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Es ist nicht Aufgabe der Schulen, der Krankenkassen, oder der Politik. Die Impfung ist eine individuelle Entscheidung, die die ÄrztIn zusammen mit dem Impfling treffen muss.
Die Aufgabe der anderen genannten Stellen kann es nur sein darauf hinzuweisen, dass eine Impfung möglich ist, und dass sich deswegen alle Mädchen und Frauen von einer ÄrztIn ihres Vertrauens beraten lassen sollen. Dies gilt nicht nur für die HPV Impfung so sondern gilt auch für alle anderen Impfungen. Wir halten es für gerechtfertigt, die HPV Impfung nicht anders zu behandeln als alle anderen Impfungen auch.


Prof. Dr. Barbara Gärtner, Prof. Dr. Nikolaus Müller-Lantzsch


Qualifizierter Umgang mit fehlenden Daten
Es wird immer wieder notwendig sein, Entscheidungen zu treffen obwohl nicht alle Sachfragen in Studien für alle Bevölkerungsschichten bis ins letzte Detail geklärt werden können. Dies ist auch für die HPV Impfung so:
- So fehlen zur Zeit Daten über den Schutz vor Krebserkrankungen. Es liegen nur Daten zum Schutz vor Krebsvorstufen vor.
- Ebenso fehlen Daten zum Schutz vor Krebsvorstufen für Mädchen zwischen 12 und 14 Jahren.
- Für eine Entscheidung für oder gegen eine Maßnahme (z.B. HPV) ist bei fehlenden Daten entscheiden

1.)
abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass wenn Studien zu den offenen Punkten vorliegen würden, die Ergebnisse für die Maßnahme sprechen würden. Bezogen auf die HPV Impfung heißt das:
- Wie wahrscheinlich ist es, dass Langzeitstudien in 30 Jahren zeigen würden, dass die Geimpften tatsächlich weniger Krebserkrankungen haben als die Nicht-Geimpften? Bisher wurde in Studien gezeigt dass Krebsvorstufen verhindert wurden. Diese Vorstufen sind eine Art notwendige Voraussetzung für die Krebserkrankung..
- Wie wahrscheinlich ist es, dass Langzeitstudien in 10-20 Jahren zeigen würden, dass die Impfung nicht nur Mädchen und Frauen zwischen 15 und 45 Jahren vor Krebsvorstufen schützt, sondern auch Mädchen die schon mit 12-14 Jahren geimpft wurden. Die Studiendaten haben bisher gezeigt, dass die Impfung die 15-45 jährigen Frauen vor Krebsvorstufen schützt. Zudem gibt es Daten zum Ansprechen auf die Impfung in Bezug auf Antikörper für die Mädchen zwischen 12 und 14 Jahren, die zeigen dass die Mädchen sehr hohe Antikörperspiegel gegen HPV produzieren. Es ist allgemein anerkannt, dass die Antikörper den Schutz von HPV Infektion vermitteln.

2.)
abzuschätzen, welche Konsequenzen eintreten würden, wenn die Maßnahme durchgeführt wird bzw. nicht durchgeführt wird. Bezogen auf HPV heißt das:
- Wie viele Mädchen und Frauen würden Krebs oder deren Vorstufen bekommen, wenn nicht geimpft werden würde, bis die fehlenden Studiendaten vorliegen würden? Jährlich erkranken etwa 6500 Frauen an Krebs und jährlich sterben etwa 1700 Frauen daran (obwohl eine Vorsorge etabliert ist). Dazu müssen noch die Vorstufen der Krebserkrankungen betrachtet werden, die oftmals eine chirurgische Intervention mit den entsprechenden Komplikationen nach sich zieht (v.a. Probleme in der Fertilität und Schwangerschaft, aber auch andere typische OP-Folgen und Narkosefolgen bis hin zu einer psychischen Belastung durch die Diagnose wie durch die Intervention).
- Wie viele Mädchen und Frauen würden einen schweren gesundheitlichen Schaden erleiden bzw. versterben, weil geimpft wird? Die Studiendaten haben bisher gezeigt, dass schwere Nebenwirkungen in der Impfstoffgruppe nicht häufiger aufgetreten sind als in der Placebogruppe (bei etwa 40.000 untersuchten Frauen und Mädchen). Dies ist bei einem Totimpfstoff, wie der HPV Impfung, auch nicht anders zu erwarten. Die außerhalb der Studie aufgetretenen Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen incl. der Todesfälle, wurden als eher nicht Impfstoff assoziiert von PEI bewertet. Es bleibt in diesen Fällen offen, ob es Koinzidenz oder eine Kausalität ist. Für Kausalität spricht in den beschriebenen Fällen nichts.
Diese beiden Anschätzungen stellen zwei Koordinaten dar, nach denen eine Entscheidung verantwortungsvoll gefällt werden kann. Dies ist in Entscheidungsmatrix visualisiert (siehe Graphik). Da es keine direkten Studiendaten zu den Fragen gibt müssen die Antworten abgeschätzt werden. Diese kann man durch Analogieschlüsse oder Extrapolieren bereits vorhandener Daten wahrscheinlich machen, aber selbstverständlich nie beweisen.

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  Bedeutung der DRG für die Virologie
Die Einführung der Abrechnung nach DRG führt zu einigen Veränderungen, die auch das Fachgebiet der Virologie betreffen.

1. Neu ist, dass es durch virologische (Neben-)Diagnosen zu einer verbesserten Einnahmesituation kommt. So wirken sich viele virologische Diagnosen auf die CCL-Werte aus. Als Beispiel sei hier die Diarrhoe durch Rotavirus genannt. Im Gegensatz zur Diarrhoe unklarer Ursache werden für die Rotavirus-Diarrhoe 2 CCL-Punkte erwirtschaftet.

2. Zu einer solchen Steigerung der Erlössituation kommt es aber nur, wenn die Diagnose frühzeitig gestellt wird, weil sonst ein Mehraufwand durch die Diagnose nicht gerechtfertigt werden kann oder der Zeitrahmen, in dem kodiert werden darf, überschritten wird. Dieser Zeitrahmen wird zusätzllich durch die zu erwartende Verkürzung der Liegezeiten nach DRG-Einführung weiter verringert.

3. Das Primat der schnellen Diagnosestellung bedingt, dass Teste, die bisher nicht täglich durchgeführt werden, zukünftig häufiger gemacht werden müssen. Auch die Notfalldiagnostik wird zunehmen. Dadurch werden die Serienlängen der jeweiligen Teste kürzer und die Materialkosten steigen. Gleiches gilt für die Personalkosten, die sich erhöhen, da die Teste öfter angesetzt werden müssen. So ist zu erwarten, dass sowohl auf dem Personal- wie auch auf dem Materialkostensektor die Kosten der virologischen Diagnostik steigen werden. Sie stehen aber auch einer verbesserten Erlössituation gegenüber.


PD Dr. Barbara Gärtner
DRG-Beauftragte der
Gesellschaft für Virologie und der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie

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  Ist das Borna Disease Virus (BDV) ein humanpathogenes Agens?
Eine Stellungnahme von Prof. Dr. Hanns Ludwig zum Thema finden Sie in der Rubrik Leserbriefe.

Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie (GfV) zur Frage:
Ist das Borna Disease Virus (BDV) ein humanpathogenes Agens?


In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Veröffentlichungen, die zu belegen versuchten, dass das BDV in der humanen Population als infektiöses Agens verbreitet ist und in Analogie zur Tierpathogenität mit neurologischen Erkrankungen wie z.B. „Affective Disorder“, Chronic-Fatigue Syndrom, Depression oder Schizophrenie beim Menschen assoziiert sei.

Diese Hypothese beinhaltet sicherlich eine gewisse Attraktivität, da die Ursachen der genannten Erkrankungen bisher nicht bekannt sind und krankheitsassoziierte Laborparameter fehlen.

Entwickelt wurde diese Hypothese auf der Basis von Befunden über den Nachweis von BDV-RNA in peripheren Blutmonozyten (PBMCs) sowie Antigen-Antikörperkomplexen bei Patienten und Probanden. Weiterhin wurde über Therapieversuche unter Verwendung von Amantadin berichtet.

Aufgrund des großen wissenschaftlichen, klinischen und öffentlichen Interesses wurde von einigen namhaften Arbeitsgruppen versucht, die publizierten Befunde durch Kontrollversuche zu bestätigen. Bei diesen Kontrolluntersuchungen konnten im Blut von psychiatrischen Patienten und Kontrollgruppen weder BDV-RNA noch eindeutig virale Proteine (p40 und p24) oder zirkulierende BDV-spezifische Immunkomplexe nachgewiesen werden.

Es ist daher festzustellen, dass die von einer Arbeitsgruppe publizierten Befunde auf bisher ungeklärten, offenbar nicht BDV-spezifischen Reaktionen beruhen, die nach Stand der Dinge fälschlicherweise als Virusnachweis interpretiert wurden. Diese Beurteilung wird von der Mehrheit der Experten auf dem Gebiet der BDV-Forschung geteilt.

Nach Meinung der Gesellschaft für Virologie beruht die Behauptung, dass BDV ein human- pathogenes Agens ist, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer Fehleinschätzung von Daten und ist durch wissenschaftliche Experimente nicht belegt. Eine derartige Behauptung führt bedauerlicherweise zu Irritationen in der Öffentlichkeit und betroffenen Patienten und sollte solange unterbleiben, bis gegebenenfalls andere verlässliche und validierte experimentelle Daten vorliegen.


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  Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung und Stellungnahme von DVV/GfV
von Prof. Dr. Nikolaus Müller-Lantzsch

Christina Berndt nimmt in ihrem Artikel "Schnellschuss mit fehlender Präzision" in der SZ vom 26.11.2008 eine Pressemitteilung von dreizehn Wissenschaftlern zum Anlass, um die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und die Wirksamkeit der Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) anzuzweifeln.
Bedauerlicherweise hat es Frau Berndt versäumt, durch eine notwendige Beschäftigung mit den wissenschaftlichen Ergebnissen der zitierten plazebokontrollierten Doppelblindstudie Future II zu einer Versachlichung der Diskussion beizutragen. Auf diese Weise trägt der Artikel zur Verunsicherung von jungen Frauen bei.
Der Entstehungsprozess von Gebärmutterhalskrebs ist epidemiologisch und virologisch kompliziert, da hierfür verschiedene HPV-Typen mit unterschiedlicher Häufigkeit in einem über viele Jahre andauernden Geschehen verantwortlich sind. Infolge der langsamen Progression von der HPV-Infektion zum Gebärmutterhalskrebs können Wirksamkeitsstudien die Entwicklung von fortgeschrittenen Krebsstadien nicht abwarten, was zudem ethisch höchst fragwürdig wäre. Sie müssen sich wie oft in der Medizin mit der Erfassung von frühen Veränderungen, in diesem Falle Krebsvorstufen, helfen. Ein Teil dieser Vorstufen entwickelt sich zum definitiven Gebärmutterhalskrebs. Die hauptverantwortlichen HPV-Typen 16 und 18 sind für ca. 70% der Gebärmutterhalskrebse (nicht für 70% der Krebsvorstufen!) verantwortlich. Alle bisher verfügbaren Studien belegen eine hervorragende Schutzwirkung der Impfung bei Personen, die vor der Impfung nicht mit HPV 16/18 infiziert waren, nicht aber bei bereits infizierten Frauen. Die Annahme, dass ca. 70% der Gebärmutterhalskrebsfälle in Deutschland durch eine konsequente Impfung von Mädchen vor einer genitalen Infektion vermeidbar wären ist daher internationaler Stand der Wissenschaft. Das Vorgehen der im Artikel kritisierten STIKO entspricht im übrigen den vor kurzem publizierten Leitlinien des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) der EU.
Die Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs ist in Deutschland nicht gering: Jährlich sind ca. 6500 Frauen betroffen, davon versterben ca. 1660 Frauen. Vor dem Hintergrund des zweifellos hohen Preises der HPV-Impfung in Deutschland kann man diese Investition der gesetzlichen Krankenversicherung in die zukünftige Gesundheit von Frauen für zu hoch halten und eine Abschaffung der allgemeinen HPV-Impfung fordern. Damit stünde die HPV-Impfung nur privat krankenversicherten Mädchen zur Verfügung. Diese gesundheitsökonomisch motivierte Einschätzung sollte aber offen ausgesprochen und nicht auf der Basis fehlinterpretierter Impfstudien in die öffentliche Debatte getragen werden.

Prof. Dr. Nikolaus Müller-Lantzsch
Präsident der Gesellschaft für Virologie (GfV)

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Zahl der ungeklärten Todesfälle bei Mädchen deutlich gesunken

Die Zahl der Todesfälle bei jungen Frauen im Alter von 15 bis unter 20 Jahre ist im Jahr 2007 – dem ersten Jahr nach Einführung der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs im Herbst 2006 – deutlich gesunken. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik sind im Jahr 2007 17 junge Frauen mit unbekannter Todesursache verstorben. Das ist der niedrigste Wert seit 9 Jahren. Seit 1998 waren jährlich zwischen 20 und 33 Todesfälle in dieser Kategorie beim Bundesamt für Statistik gemeldet worden. „Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) in keinem Zusammenhang mit ungeklärten Todesfällen stehen kann. Statistisch hätte man eigentlich erwarten müssen, dass es bei etwa 2 Millionen Impfungen häufiger zu einer zeitlichen Überschneidung zwischen einer Impfung und einem Todesfall mit ungeklärter Todesursache kommen sollte – aber das Gegenteil ist aber der Fall. Das ist eine sehr gute Nachricht für alle unsere Patientinnen und deren Eltern, die durch Meldungen Anfang dieses Jahres verunsichert wurden“, verweist Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) auf einen Bericht des „arznei-telegramms“, der einen Zusammenhang zwischen zwei Todesfällen mit ungeklärter Ursache und einer vorangegangenen HPV-Impfung hergestellt hatte. Viele weitere Medien hatten diesen Bericht, in dem über zwei ungeklärte Todesfälle (die sich am Tag der Impfung bzw. 3 Wochen danach ereigneten) spekuliert wurde, aufgegriffen und verbreitet.

Impfkritiker starten neue Kampagne gegen die Krebsimpfung

Nachdem die Daten des Bundesamtes für Statistik die Vermutungen der impfkritischen Autoren des „arznei-telegramms“ deutlich widerlegen, versucht nun erneut eine Gruppe von „13 namhaften Wissenschaftlern“ (arznei-telegramm) medial gegen die HPV-Impfung vorzugehen. Insbesondere die Wirksamkeit der Impfung wird in Frage gestellt, da die Impfung nach Aussage der Autoren „lediglich gegen das Auftreten von höhergradigen Zellveränderungen schützt, nicht aber gegen Gebärmutterhalskrebs“ (Zitat aus dem so genannten Manifest, das von 13 Wissenschaftlern unterzeichnet wurde). „Man muss sich schon fragen, ob sich diese selbsternannten Experten mit dem Thema tatsächlich auseinander gesetzt haben, oder ob es ihnen nur darum geht, populistisch gegen die Impfung zu wettern“, kritisiert Prof. Dr. Peter Wutzler, Präsident der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV). „In dieser Woche wird Prof. Harald zur Hausen für seine Forschungen mit dem Nobelpreis geehrt. Er konnte nachweisen, dass Humane Papillomviren zu Zellveränderungen am Gebärmutterhals führen und sich daraus Krebszellen entwickeln können. Diese Erkenntnisse waren die wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung von Impfstoffen, die das Eindringen von HP-Viren in die Zellen verhindern. Damit wird diese gefährliche Infektionskette unterbrochen. Dieser kausale Zusammenhang wird von den Unterzeichnern angezweifelt – mit seriöser Wissenschaft hat das nichts zu tun“ so Wutzler weiter. Und auch andere wissenschaftliche Gesellschaften schließen sich dieser Kritik an. „Die Autoren kritisieren, dass die Impfung bereits für Mädchen ab 12 Jahren empfohlen ist, „obwohl nur Daten zur Wirksamkeit für die Gruppe von 15-17-jährigen vorliegen“ (Zitat aus dem Manifest). In der Altersgruppe von 12-14 Jahren gibt es aber deshalb keine Daten zur Wirksamkeit gegen die Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses, weil die Mädchen in dieser Altersgruppe nur selten oder gar nicht mit HP-Viren in Kontakt kommen. Es ist ja die Altersphase vor dem ersten Geschlechtsverkehr“, erklärt Prof. Dr. Nikolaus Müller-Lantzsch, Präsident der Gesellschaft für Virologie (GfV). „Was die Autoren verschweigen ist aber, dass beide Impfstoffe auch bei Mädchen von 10-14 Jahren getestet wurden und die erzeugten Antikörpertiter in dieser Altersgruppe sogar noch höher waren, als in der Gruppe der älteren Mädchen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wird daher von allen HPV-Experten unterstützt. Es ist schon ziemlich anmaßend von dieser Gruppe eine „umgehende Überprüfung“ dieser Empfehlung zu fordern“, kritisiert der Präsident der GfV, deren Ehrenmitglied auch Prof. Harald zur Hausen ist.

Unterzeichner:

Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV) – www.g-f-v.org

Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V. (DVV) – www.dvv-ev.de

Berufsverband der Frauenärzte e.V (BVF) – www.frauenaerzte-im-netz.de

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshife e.V (DGGG) – www.dggg.de





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  Früherkennung des Zervixkarzinoms
GEMEINSAME STELLUNGNAHME DER FACHGESELLSCHAFTEN

Gesellschaft für Virologie
(GfV; Präsident: Prof. Klenk)

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
(DGGG; Präsident: Prof. Diedrich)

Gesellschaft für Med. Biometrie, Epidemiologie und Informatik
(GMDS; Präsident: Prof. Wichmann)

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Epidemiologie
(DAE; Vorsitzender: Prof. Hense)

zum Fragenkatalog mit dem Thema „Früherkennung des Zervixkarzinoms“
für den
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Arbeitsausschuss „Prävention“

Die gesamte Stellungnahme als pdf download

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